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Firmengründung & Businessplan

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Mitwirkende

Vorbereitung einer Markenanmeldung


Uwe Weissbach

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Ich möchte heute 3 Punkte mit euch teilen, die mir in Vorbereitung zu einer Markenanmeldung beim dpma (Deutsches Patent- und Markenamt) bewusst wurden und die m.E. auch für andere wichtig sind. 

1. Eine Beratung vorab wahrnehmen

Wer auf dpma.de die Anmeldung aufruft, dem kommen wahrscheinlich schnell erste Fragen. Welche Nizzaklassen sind relevant? Was hat es mit den Wien-Klassen auf sich? Stell ich den Antrag on- oder offline und welche Dokumente muss ich runterladen?

Tipp:

Es gibt die IHK und die Patentinformationszentren, die einem weiterhelfen können. Letztere sind unter http://www.piznet.de/ erreichbar. Pandemiebedingt haben die auch alle auf virtuelle Beratung umgestellt und man kann jedes beliebige Büro deutschlandweit für die Beratung nutzen. Und ja, die Erstberatung ist kostenlos. Persönlich habe ich die https://www.patente-stuttgart.de/ in Stuttgart gewählt. (Bei meinem Anruf habe ich einen Fehler gemacht, weil ich eigentlich nur nach einen Termin fragen wollte, aber mich sofort in einem Beratungsgespräch wiederfand. Aus der Nummer kam ich leider nicht mehr raus und die nette Beraterin hat mich die ersten 45 min. auch nicht wirklich zu Wort kommen lassen. Aber das war es wert, denn ich habe sehr viel mitnehmen können und auch am Ende ihres Vortrags alle meine Fragen stellen können.) 

2. Ausführliche Recherche

Es macht Sinn seine Konkurrenz im dpma-Register zu suchen und deren eingetragene Klassen, Waren und Dienstleistungen anzuschauen. Da lässt sich schon für die eigene Markenanmeldung ordentlich was zusammen tragen und man muss sich nicht alles selbst zusammen reimen und am Ende feststellen, dass man die Hälfte vergessen hat.

3. Antrag stellen in Schriftform (per Brief)

Ich empfehle die Schriftform. Über das Online-Anmelde-Formular lassen sich nur vorgegebene Waren- und Dienstleistungen auswählen. Habt ihr eine exotische oder nagelneue Business-Ideen, werdet ihr dort nicht fündig. Im Brief könnt ihr selbst niederschreiben, zu welcher Klasse ihr welche Waren und Dienstleistungen ihr eingetragen haben möchtet. 

Es steht natürlich jedem frei, einen Patentanwalt für die komplette Marken-Anmeldung zu beauftragen. Es ist aber nicht wirklich sehr kompliziert, das selbst in die Hand zu nehmen, wenn man sich einmal mit der Sache genauer beschäftigt hat.

3 Kommentare


Empfohlene Kommentare

  • Camp.Work.Connect.

Finde es super, dass Du hier Deine eigenen Erfahrungen weitergibst.
Gerade das ganze Markenzeug ist ja etwas, was alles andere als alltäglich ist.
Piznet kannte ich bisher auch noch nicht. Schaue ich mal an.

Ergänzend möchte ich auch noch ein paar Punkte, Erfahrungen und Wissen beisteuern:
Weiterhin muss man sich die Frage stellen "wie lässt man die Marke eintragen"
- Wortmarke
- Wort -Bildmarke
- Bildmarke
Damit einhergehend sind die einzureichenden Daten anders und letztlich auch der "Schutzraum"
Eine Wortmarke ist, meinem Wissensstand nach, das beste was man machen kann. Einfach, weil es den größten Gestaltungsfreiraum bietet. Eine Bildmarke hingegen kann man fast schon in die Tonne kloppen, weil selbst kleinste Änderungen, außerhalb des Schutzbereiches liegen.

Dann ist die Frage, ist die Marke denn überhaupt schützenswert?! Nicht selten kommt es zu Ablehnungen, weil keine Abgrenzung zu Allgemeinbegriffen vorhanden ist. Man könnte es auch irgendwie als "schöpferische Höhe" bezeichnen. Nur weil man sich was tolles ausgedacht hat, bedeutet das nicht automatisch das es "würdig" ist.
Man kann im Zweifel auch hingehen und absichtlich einen voraussichtlich, aussichtslosen Markeneintrag beantragen, was sich ggf. in unklaren Fällen anbieten kann. Der sogenannte Negativ-Beweis / Negativ-Eintrag (heißt glaub irgendwie so) . Sprich, der Begriff ist letztlich nicht schützenswert. Wenn dann irgendwann, irgendwer, dass dann doch probiert, ein anderer Mitarbeiter das ganze bearbeitet und dem Eintrag im blödesten Fall stattgibt, dann kann man immer noch dagegen vorgehen und sagen "Hey, ich habe das im Jahr xy bereits probiert und es wurde als nicht schützenswert eingestuft".

Was viele außer acht lassen:
Ist man Markeninhaber, muss man sich auch damit auseinandersetzen, die eigene Marke zu verteidigen. Was heißt, gegen Mitbewerber, welche den Markennamen verletzen/nutzen/etc. vorzugehen. Sonst verliert man den Schutz an der eigenen Marke. Das kann von einer netten Mail bishin zur Beauftragung eines Anwalts gehen.

Nizzaklassen muss man sich ebenfalls im Klaren sein. Denn man muss die Marke letztlich in diesen nutzen. Man sollte also eine Marke nicht für alles mögliche anmelden nur damit mans hat. Denn sonst kommt am Ende der Punkt, dass einem die Marke entzogen werden kann, wegen Nichtnutzung. Wissen nur die wenigsten.

Und wenn, würde ich hingehen und das ganze mindestens als EU Marke anmelden. Dann ist die auch EUweit geschützt und nicht nur DE.


Im Ergebnis kann man viel anmelden. Man muss sich am Ende auch aller Konsequenzen bewusst sein. In alle Richtungen. 😉
Und egal ob eine Eintragung stattfindet oder abgelehnt wird. Die Kosten hat man in beiden Fällen zu tragen. Ein "ok wird nicht eingetragen, somit kostet es nichts", gibt es nicht. Es kostet immer! Jedes mal aufs neue. Selbst wenn man es 5x probiert in anderen Varianten. 😉

Und ja, ich habe darüber einmal mit einem Fachanwalt für Marken- und Patentrecht gesprochen.
Das war extrem erleuchtend. Es hatte mich nichts gekostet. Aber selbst wenn es 150-200EUR gewesen wären. Das wäre es mir Wert gewesen. Aber man muss da natürlich auch den richtigen finden, der nicht einfach direkt sagt "ja klar machen wir das doch zusammen, weil sie dann besser fahren" nur damit der sein gutes Geld verdient. 😉 Schwarze Schafe und so....

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  • Camp.Work.Connect.

Hi @Dominic Bagatzky,

deine Schilderungen kann ich unterschreiben. In meiner Beratung wurden - soweit ich mich erinnern kann -  alle Punkte erwähnt und ich konnte dort auch jeweils konkret nachfassen. Das war echt wichtig. 

Wobei zum EU- und weltweit-Schutz (auch als EUIPO und WIPO bekannt) hatte sie noch die Anmerkung, mindestens solange zu warten, bis die Widerspruchsfristen beim dpma durch sind. Zwar soll die EUIPO Eintragung recht günstig sein, aber Geld bleibt nun mal Geld und man muss es nicht ausgeben, wenn's noch unsicher ist. Und dann kommen noch deine genannten Pflichten hinzu.

Beim weltweiten Schutz der WIPO sind noch die jeweiligen Länder auszuwählen, wo der Schutz gelten soll. Die Preise kenne ich aber nicht. Als junges und evtl nicht finanziell gut aufgestelltes Unternehmen, wird sich das wahrscheinlich eh nicht lohnen. Wer es bspw in Amerika darauf anlegt, der nutzt einfach die Marke. Die sind ja nicht blöd und wissen, dass da kaum eine Klage zu erwarten ist.

Die Entscheidung, ob es eine Bild-, eine Wort-, oder Bild-Wort-Marke sein soll, muss jeder selbst wissen. Ich denke, es gibt Fälle, in denen auch eine reine Bildmarke Sinn ergeben kann. Aber darüber habe ich noch nicht nachgedacht.

Danke für deine Punkte. Wenn hier noch mehr dazu kommt, dann lohnt es sich vielleicht irgendwann, einen schönen vollständigen und strukturierten gemeinsamen Blogeintrag zu verfassen.

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  • Camp.Work.Connect.

Bin da ganz bei dir. Weltweit ist glaub überzogen. Einfach weil, was will man "als kleines Unternehmen" einen Markenverletzer in Paraguay, Russland, oder den USA anklagen. Ich kenn das nur am Bsp. der USA. Wenn man dort klagen möchte, muss man einen Anwalt im Land beauftragen und die gesamten Kosten erstmal vorstrecken. Un dann, seien wir mal ehrlich, wenn da ein EUler vor nem US Gericht aufschlägt, um jemanden aus den USA zu verklagen......naja. Also da muss man schon einen tiefen "glauben" haben, dass das gut ausgeht. Zumal man nicht mal eben so mehrere x10KUSD einfach so vorstrecken kann.

EURweit ist das was anderes. Da kann man sicher drüber nachdenken.

Bearbeitet von Dominic Bagatzky
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